Als Kassenpatient können Sie immer als Selbstzahler die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage der privatärztlichen Abrechnung.
Die Höhe der Rechnung ist in den meisten Fällen von den angesetzten Steigerungsfaktoren der einzeln erbrachten Leistungen abhängig.
Als Selbstzahler können Sie sich gerne an mich wenden und eine Begrenzung der Steigerungsfaktoren vor dem Behandlungsbeginn mit mir vereinbaren (z.B. maximaler Faktor 2,3). Dies würde Ihren Rechnungsbetrag spürbar reduzieren.
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